MSP430F169 Starter Board
MSP430 Baugruppe mit umfangreicher Peripherieausstattung
Audio-Experimente und mehr
Es muß nicht immer gleich ein DSP sein - auch leistungsfähige Mikrocontroller, wie der MSP430F169, haben mittlerweile genügend Rechenpower, um umfangreiche Datenmengen zu bewältigen.
Dieses Board wendet sich besonders an Entwickler, die an Audioexperimenten interessiert sind. Für diesen Zweck verfügt das Board über vier 3,5mm-Klinkenbuchsen, je zwei als Eingang und Ausgang, mit jeweils unterschiedlichen Empfindlichkeiten bzw. Pegeln.
Mit der umfangreiche Ausstattung des Boards (inkl. eines beleuchteten LC-Displays) lassen sich aber noch weitaus mehr Ideen verwirklichen. Für welche Anwendung auch immer - mit dem MSP430F169 Starter Board verfügen Sie über eine leistungsfähige und preisgünstige Hardwarebasis!
Weitere Informationen zu dem Board finden Sie in dem oben angegebenen Link.
Empfehlenswerte Entwicklungstools
Download und Debugging erfolgt über einen 14-pol. JTAG Stecker. Wir empfehlen, gleich einen passenden JTAG Adapter mitzubestellen. Noch leistungsfähiger ist der Production-Programmer FlashPro430.
Für die Programmentwicklung in C empfehlen wir den ANSI-C Compiler ICC430 von ImageCraft sowie den NoICE Remote Debugger für MSP430.
Downloads + Links
Technische Daten
- MSP430F169 Controller mit 60KB Flash, 2KB RAM
- 8MByte Flash für Daten
- Alphanumerisches LCD mit 2x16 Zeichen, grünes LED-Backlight
- Stereoeingänge für Mikrofon- und Line-Pegel
- Stereo-Kopfhörerausgang und Line-Ausgang
- zwei Drehregler
- RS232 Pegelkonverter und Sub-D9 Buchse
- grüne und rote Status-LEDs
- drei Tasten
- 32kHz Uhrenquarz und 8MHz Quarz
- SPI-Port
- Anschlußmöglichkeit für Dallas Touch Button
- 14-pol. JTAG Anschluß (Belegung gem. TI-Empfehlung)
- Abmessungen: 120mm x 84mm
- On-board Spannungsregler für 3,3V und 5V
- 7,5..9V Betriebsspannung
Bestellinformation
sofort lieferbar OXMSP169STKMSP430-169STK | 79,95 € |
Angebot freibleibend, Irrtum und Änderung vorbehalten. Diese gewerbliche Offerte richtet sich nicht an Verbraucher i.S.d. §13 BGB.
Letzte Änderung: 2019-04-06